Gründung einer gmbh

Die “GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)” ist die beliebeteste Gründungsform mit beschränkter Haftung im deutschen Recht und kann unkompliziert gegründet werden. Die Beschränkung der Haftung erlaubt es Ihnen, Ihren privaten Besitz vor allen aus der Geschäftstätigkeit entstehenden Risiken zu schützen. Die GmbH hat mindestens einen Gesellschafter sowie Geschäftsführer. Die Geschäftsführer haben die Befugnis in Namen der Gesellschaft zu handeln. Sie können, aber müssen dazu keine Gesellschafter sein.

Die Gründung muss stets beurkundet werden.

Das Stammkapital

Die GmbH besitzt ein Stammkapital von mindestens 25k EUR. Die gute Nachricht ist, dass die Gesellschaft bereits mit der Hälfte (12,5k EUR) des Stammkapitals gegründet werden kann. Die andere Hälfte muss nicht auf das Geschäftskonto eingezahlt werden, solange die Geschäftsführer dies nicht verlangen. Außerdem: Das auf das Geschäftskonto eingezahlte Stammkapital ist nicht “eingefroren” und kann innerhalb der rechtlichen Grenzen für Geschäftstätigkeiten genutzt werden.

Die frage nach den gesellschaftern

Die erste wichtige Frage, die Sie sich stellen müssen, ist, welche natürlichen oder juristischen Personen Gesellschafter der GmbH werden sollen. Bitte bedenken Sie hierbei, dass die Gesellschafter grundsätzlich dazu verpflichtet sind, das Stammkapital im Verhältnis zu ihrem Geschäftsanteil einzuzahlen sobald die Gesellschaft gegründet wird.

benötigte Dokumente

Wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist:

  • einen gültigen Ausweis oder Reisepass

Wenn der Gesellschafter eine juristische Person ist:

  • einen Existenznachweis (z.B. ein aktueller Handelsregisterauszug, eine notarielle Bescheinigung etc.)

  • einen offiziellen Nachweis, wer im Namen der Gesellschaft handlungsbefugt ist - normalerweise sind das die Geschäftsführer - (z.B. ein aktueller Handelsregisterauszug, eine notarielle Bescheinigung etc.)

Bitte beachten Sie, dass unter Umständen zusätzliche Nachweise erbracht werden müssen, wie z. B. eine beglaubigte Übersetzung, eine Beglaubigung oder eine Apostille. Dies hängt ganz vom Wohn- bzw. Geschäftssitz der Gesellschafter ab.

Wie wäre es mit einer UG?

Die “UG (haftungsbeschränkt)” ist die kleine Schwester der GmbH (auch “mini-GmbH” genannt). Das bedeutet, dass es sich eigentlich um eine GmbH handelt und somit alle Funktionen der GmbH, aber auch einige Besonderheiten aufweist. Am wichtigsten, die UG hat kein Mindeststammkapital: Sie können die UG bereits ab 1 EUR in Geschäftsanteilen gründen. Auf der anderen Seite hat die UG einige Einschränkungen. Die wichtigste ist, dass sie in einigen Geschäftsbereichen nicht den besten Ruf genießt.

Wenn Sie die Gründung einer UG wünschen, geben Sie dies bitte einfach beim Ausfüllen des folgenden Formulars an.